BEM Betriebliches Eingliederungsmanagement

Was ist BEM?

BEM gehört zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für erkrankte Mitarbeiter*innen: Wer länger als sechs Wochen (42 Arbeitstage) innerhalb der vergangenen 12 Monate arbeitsunfähig war, erhält ein Anschreiben mit dem Angebot, ins BEM einzusteigen. Dabei ist die Summe der Krankheitstage entscheidend, unabhängig davon, ob es sich um eine länger andauernde Erkrankung oder häufige Kurzerkrankungen handelt.

BEM soll den Wiedereinstieg nach krankheitsbedingter Abwesenheit ermöglichen und die Frage klären, ob ein Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem beruflichen Umfeld besteht.

BEM ist ein Angebot und erfolgt freiwillig und darf auch abgelehnt werden. Bei arbeitsgerichtlichen Schritten kann das angewandte oder abgelehnte BEM-Verfahren Konsequenzen haben. Das BEM kann von Mitarbeiter*innen aber auch aktiv eingefordert werden, noch bevor die 42 Krankheitstage erreicht werden.

 

Was sind die Ziele?

  • Arbeitsfähigkeit wieder herstellen
  • erneuter Arbeitsunfähigkeit, Chronifizierung oder Behinderung vorbeugen
  • individuelle Maßnahmen und Lösungen finden und umsetzen
  • den Arbeitsplatz erhalten

     

    Wer ist im Diakonischen Werk ansprechbar für BEM?

    BEM-Ansprechpartnerin ist in der Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH Hanne Rüggeberg. Sie war viele Jahre MAV-Vorsitzende und langjährige Mitarbeiterin in der Verwaltung der Tageseinrichtungen für Kinder.

    Kontakt:
    Hanne Rüggeberg
    Telefon 0221 49 30 30
    E-Mail: hannerue(at)t-online.de und bem(at)diakonie-koeln.de

    BEM-Flyer

    Hier ein Schreiben des BEM-Arbeitskreises vom April 2020.