Schuldner- und Insolvenzberatung

Was tun, wenn

  •  die Bank nichts mehr auszahlt?
  • Lohn gepfändet wird?
  • der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht?
  • Gläubiger Druck ausüben?

Wenn eine Überschuldung eingetreten ist, sind folgende Fragen zu klären

  • Bestehen die Forderungen zu Recht? 
  • Wie können die entstandenen Schulden abgetragen werden? 
  • Wieviel Geld darf gepfändet werden? 
  • Wie kann man trotz Schulden angemessen leben? 
  • Droht der Verlust des Arbeitsplatzes?

Die Schuldnerberatung bietet hier fachliche Hilfe an 

  • Gemeinsame Klärung der persönlichen und finanziellen Situation 
  • Beratung bei der weiteren Vorgehensweise 
  • Unterstützung beim Erhalt der Wohnung und der Stromversorgung
  • Erstellung eines Haushaltsplanes 
  • Überprüfung der Zahlungsverpflichtungen
  • Unterstützung bei Verhandlungen mit Gläubigern 
  • Vermeidung/Minderung sozialer Folgeprobleme von Überschuldung
  • Begleitung beim Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Psychosoziale Beratung

Die Beratung ist kostenfrei. Es werden keine Schulden oder Bürgschaften übernommen und keine Kredite gewährt.

Die Beraterinnen und Berater unterliegen der Schweigepflicht. Sie hören zu und unterstützen dabei, neue Perspektiven zu entwickeln, um wieder mit dem Einkommen auszukommen.

Der Beratungsansatz ist ganzheitlich. Das heißt die Beratung erfolgt nicht nur bezüglich der Schulden, sondern bietet auch Hilfe in anderen Lebensbereichen an, um eine Teilhabe am Arbeitsleben und am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Beraten wird auch, wenn Überschuldung droht, im Moment aber noch alle Zahlungen geleistet werden können.

Die Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes gibt es in Köln, Brühl und Bergisch Gladbach. Alle drei Beratungsstellen des Diakonischen Werkes Köln und Region sind anerkannte Stellen des Landes NRW für das Verbraucherinsolvenzverfahren (§305 InsO).

Spezifische Informationen sowie Informationen zu Terminvereinbarungen gibt es hier:

Die Beratungsgespräche finden in allen Beratungsstellen auch während der Pandemie statt, persönlich - unter Beachtung der aktuellen Abstands- und Hygieneregeln - oder auch per Telefon oder E-Mail. Für eine persönliche Beratung ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich. 

 

"Wege aus der Schuldenfalle"

Beitrag des Deutschlandfunks

Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V.