Kölner Kampagne „Selbstbestimmung statt Bezahlkarte“

25.04.2024

Bei Bezahlkarte denkt man an „Bezahlen“ – jedoch soll genau das Gegenteil passieren:

 

Diese Bezahlkarte ist restriktiv und soll das Bezahlen einschränken!

Mit dem Ziel der Abschreckung sollen Geflüchtete nicht mehr selber bestimmen können, was und wo sie wie viel bezahlen wollen. Sie sollen:

  • nicht mehr überall bezahlen, sondern nur noch in bestimmten Gebieten (PLZ-abhängig).
  • nicht mehr beliebig Bargeld abheben, sondern z. B. nur noch 50 Euro im Monat.
  • nicht mehr auf dem Markt, in kleinen Geschäften, in Second-Hand-Läden einkaufen oder Beiträge bei den Tafeln, auf Festen, für die Klassenkasse etc. bezahlen– sondern nur noch dort, wo es Kartenlesegeräte gibt.
  • nicht mehr online einkaufen und bezahlen.
  • nicht mehr Verträge und Abonnements abschließen, bei denen Lastschriften verlangt werden, z.B. Handyverträge, Deutschlandticket, Versicherungen etc.
  • nicht mehr mit Überweisungen bezahlen, z.B. Honorare bei Rechtschutz.

Solche örtlichen und sachlichen Beschränkungen sind massive und diskriminierende Eingriffe in die Handlungsfreiheit und Würde des Menschen. Wir lehnen sie ab und fordern:

Selbstbestimmung statt Bezahlkarte!

So diskriminierend die Auswirkungen der Bezahlkarte sind, so falsch und widerlegbar sind ihre Beweggründe! Denn durch die Bezahlkarte soll eigentlich erreicht werden:

  •  1. Abschreckung, nach Deutschland zu kommen – jedoch fliehen Menschen vor Krieg und Verfolgung in ihren Heimatländern und nicht wegen der deutschen Sozialleistungen. Die Theorie der Pull-Faktoren (Anziehung) stammt aus den 60er Jahren und ist wissenschaftlich widerlegt.
  • 2. Verhinderung von Schleuserbezahlung– jedoch gehen die Schleuser bestimmt nicht in „Vorleistung“.
  • 3. Verhinderung von Auslandsüberweisungen– jedoch werden Geld-Transfers von Migrant:innen geleistet, die schon länger in Deutschland leben und arbeiten. Seit vielen Jahren sind diese Auslandsüberweisungen als basisnahe Entwicklungshilfe sogar willkommen und werden staatlich gefördert. Dass Asylsuchende von den bis zu 204 Euro Taschengeld (oder bis zu 460 Euro bei Selbstver- sorgung) noch etwas abzweigen können, ist zudem äußerst unwahrscheinlich und durch keine Studie bewiesen.

Als Alternative zu einer Migrationspolitik, die mit Abschreckung und Diskriminierung verhindern will, dass Geflüchtete ihr Recht auf Asyl in Deutschland beantragen, wird seit Jahrzehnten eine „humane Aufnahme- und Integrationspolitik in Köln“ angestrebt, wie sie der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen im Positionspapier vom 21.3.2024 darstellt .

Die Kölner Kampagne „Selbstbestimmung statt Bezahlkarte“ sieht sich als praktische Umsetzung dieser humanen Migrationspolitik, die auch von vielen anderen zivilgesellschaftlichen Institutionen und Wohlfahrtsverbänden vertreten wird (vgl. „Fünf-Punkte-Plan“).