Keine restriktive Bezahlkarte in Köln: AK Migration im Evangelischem Kirchenverband Köln und Region unterstützt Protest des Kölner Flüchtlingsrats

20.03.2024

Angesichts der Ratssitzung am 21.03.2024 und des darin vorgesehenen Tagesordnungpunktes Bezahlkarte äußert der Arbeitskreis Migration im Evangelischen Kirchenverband Köln und Region entschiedene Kritik an jeglichen Bestrebungen, eine restriktive Bezahlkarte für geflüchtete Menschen in Köln vorzubereiten. Der Arbeitskreis unterstützt den Protest des Kölner Flüchtlingsrats, der in einer Pressemitteilung vom 20.03.2024 dafür plädiert, die restriktive Bezahlkarte in Köln nicht einzuführen.

„Die durch die Ministerpräsidentenkonferenz und die Bundesregierung auf den Weg gebrachte Einführung einer restriktiven Bezahlkarte für Asylsuchende reiht sich ein in die asylpolitische Verschärfungsspirale, die wir seit Monaten auf allen politischen Ebenen beobachten. Es handelt sich um ein Instrument der Stigmatisierung und bedeutet faktisch eine weitere Entrechtung geflüchteter Menschen, die damit in ihrer Autonomie und sozialen Teilhabe eingeschränkt werden“, so Pfarrerin Miriam Haseleu, Vorsitzende des Arbeitskreis Migration im Evangelischen Kirchenverband Köln.

Dies unterstreicht auch Anette de Fallois, Fachdienstleitung Migration beim Diakonischen Werk Köln und Mitglied im AK Migration: „Mit der Bezahlkarte können Geflüchtete in kleineren Geschäften oder auf Flohmärkten nicht einkaufen, Mitgliedsbeträge für Sportvereine, Handyverträge, Deutschlandticket und insbesondere die Rechtsanwaltskosten können so nicht mehr bezahlt werden. Die Teilhabe am sozialen und wirtschaftlichen Leben wird massiv erschwert. Köln könnte ein starkes Zeichen für eine solidarische und offene Stadtgesellschaft setzen, wenn sie sich bewusst und öffentlichkeitswirksam entscheidet, die Bezahlkarte nicht einzuführen.“

Auch Pfarrerin Reinhild Widdig, ebenfalls Mitglied im AK Migration im Evangelischen Kirchenverband Köln und Region, kritisiert: „Insbesondere die mit der Bezahlkarte verbundene Einschränkung der Bargeldabhebung und der Ausschluss bestimmter Händler- und Produktgruppen würde faktisch einen eklatanten Eingriff in die Grundrechte geflüchteter Menschen bedeuten. Anstatt sich an dieser unwürdigen Dynamik struktureller Ungleichbehandlung zu beteiligen, sollte die Stadt Köln alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, um die mit der Einführung der Bezahlkarte intendierten Einschränkungen für Geflüchtete im eigenen Zuständigkeitsbereich aktiv zu verhindern.“

Der Arbeitskreis Migration ist ein Gremium der Evangelischen Kirche in Köln und Region. Ihm gehören Vertreter und Vertreterinnen der vier Kölner Kirchenkreise, des Diakonischen Werkes Köln und Region und der Diakonie Michaelshoven sowie weiterer Einrichtungen an, die sich auf verschiedene Art und Weise mit den Themen Migration, Integration und Transkultur beschäftigen.