Stellungnahme zum ZEIT-Artikel "Verein Hamiam: Falsche Freunde"

11.05.2023

Die Wochenzeitung Die ZEIT hat am 10.05.2023 online und am 11.05.2023 in der Printausgabe die investigative Recherche „Verein Hamiam: Falsche Freunde" veröffentlicht. Diese Recherche befasst sich mit systematischer sexualisierter Gewalt gegenüber schwulen, bisexuellen und queeren männlichen* Geflüchteten in Köln.

 

Auch wir, als zeichnende Kölner Organisationen, haben in den vergangenen Jahren im Kontext unserer Arbeit Klienten*, die diese Form von Gewalt erlebt und berichtet haben, beraten und begleitet. In allen Fällen gingen die Übergriffe von vermeint- lichen Helfern aus. Die betroffenen Klienten* trauten sich in der Regel nicht, Strafanzeige zu stellen. Der Artikel führt die Gründe, die hierfür ausschlaggebend sein können, aus. Mit der vorliegenden Stellungnahme möchten wir verdeutlichen, dass wir ausdrücklich begrüßen, dass dieses Thema ausführlich recherchiert und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde.

 

Die aufwendig recherchierte Verdichtung der Vorwürfe und Erfahrungsberichte, sowie unsere persönlichen Beratungserfahrungen sind alarmierend. Es leiten sich für uns zwingende Handlungsbedarfe ab! Diese beziehen sich auf den Schutz von LSBTIQ+-Geflüchteten generell, nicht nur in Köln. Sie sollen sexualisierter Gewalt und Nötigung vorbeugen, betroffenen Personen ausreichend Unterstützung bieten und die Wahrscheinlichkeit einer Strafanzeige erhöhen.

Notwendige zeitnahe Handlungsbedarfe:

1. Alle von sexualisierter Gewalt betroffenen Menschen benötigen Informationen über zuständige Beratungsstellen und Hilfsstrukturen. Diese Informationen müssen sich zielgruppengerecht, d.h. niedrigschwellig identifizier- und erreichbar, an LSBTIQ+-Geflüchtete richten. Dabei müssen insbesondere auch Männer* als Betroffene sexualisierter Gewalt adressiert und thematisiert werden. Die Informationen müssen in den jeweiligen Landessprachen bei Behörden und

Beratungsstellen, sowie allen weiteren Orten, die Geflüchtete regulär aufsuchen, verfügbar sein.

2. Behörden, die im Kontakt mit Geflüchteten stehen, müssen vertrauensbildende Maßnahmen vornehmen. Hierzu zählen insbesondere die Bereitstellung von Informationen, die ausreichend verdeutlichen, dass von Betroffenen angestoßene Strafrechtsverfahren im Fall von sexualisierter Gewalt und Nötigung weder das Asylverfahren noch den Aufenthalt oder den Leistungsbezug gefährden.

3. Rechtliche Beratungsstellen, aber auch Fachberatungsstellen für Betroffene sexualisierter Gewalt, müssen bei Behörden noch aktiver beworben werden, um ein niederschwelliges Beratungs- und Informationsangebot zu erreichen.

4. Kommunale Zuweisungen müssen sich an den besonderen Schutzbedarfen der Geflüchteten orientieren. Auch LSBTIQ+-Geflüchtete müssen an Orte mit Hilfsstrukturen und Angeboten, die auf ihre Bedarfe ausgerichtet sind, zugewiesen werden.

5. Informationen die auf sexualisierte Gewalt, Machtmissbrauch und Abhängigkeitsverhältnisse in der Beziehung zu vermeintlichen „Helfer*innen“ hinweisen, müssen in allen relevanten Sprachen analog und digital vorhanden sein. Dabei muss deutlich werden, dass machtmissbrauchende und gewalttätige Personen in Hilfsstrukturen aktiv sein können und dabei mit gezielten Desinformationen, Isolation, Abschirmung und Manipulation versuchen, Menschen zum Zwecke des Missbrauchs abhängig zu machen.

6. Notwendige Gelder und weitere Voraussetzungen zur Umsetzung hierfür müssen vom Bund, den Ländern und Kommunen gezielt und zeitnah zur Verfügung gestellt werden.

7. Organisationen und Vereine mit Schnittstellen zur Thematik überprüfen, ob die Zielgruppe der LSBTIQ+-Geflüchteten erreicht wird.

Unterstützung

Wir informieren Sie, dass wir heute per E-Mail, auf den Homepages der zeichnenden Organisationen und in unseren Social Media unter dem Titel „Is it help or is it abuse?“, Hilfe und Orientierungspunkte für (potenziell) Betroffene und für Interessierte veröffentlichen. Mit der Verbreitung dieser Informationen können Sie die initiierte Präventionsarbeit in Hinblick auf sexualisierte Gewalt gegen LSBTIQ+- Geflüchtete aktiv unterstützen.

Des Weiteren möchten wir darüber informieren, dass betroffene LSBTIQ+-Personen sich für unverbindliche Informationen bezüglich einer Anzeige gegen Täter*innen in NRW an folgende Stelle wenden können:

rubicon e. V. / Landeskoordination Anti-Gewalt-Arbeit für Lesben, Schwule und Trans* in NRW
Rubensstrasse 8-10
50676 Köln

Telefon: 0221/2766999-55
E-Mail: kontakt@vielfalt-statt-gewalt.de Website: www.vielfalt-statt-gewalt.de

Ebenfalls angesiedelt ist dort eine psychosoziale Beratung für LSBTIQ+ nach Gewalterfahrung. Auch das Caritas Therapiezentrum für Menschen nach Folter und Flucht bietet in Köln gezielte Unterstützung für Betroffene an.
Darüber hinaus sind alle Beratungsstellen der zeichnenden Organisationen für Unterstützung ansprechbar.


Zeichnende Organisationen und Kontakt:

Kölner Flüchtlingsrat e.V.

Herwarthstr. 7 50672 Köln

www.koelner-fluechtlingsrat.de www.facebook.com/koelnerfluechtlingsrat @jugend_kfr

NaturFreunde Köln e.V.

Kapellenstraße 9A 51103 Köln

www.naturfreunde-koeln.de

agisra e.V.

Salierring 48 50677 Köln

www.agisra.org www.facebook.com/agisrakoeln @agisra_ev

Caritasverband für die Stadt Köln e.V.

Caritas Therapiezentrum für Menschen nach Folter und Flucht Spiessergasse 12
50670 Köln

www.caritas-koeln.de www.facebook.com/caritaskoeln/ @carijobs.koeln

PAMOJA AFRIKA e.V.

Lungengasse 24 50676 Köln

pamojaafrika.org www.facebook.com/PamojaAfrika Koeln

rubicon e. V. Antidiskriminierungsbüro ADB

Rubensstrasse 8-10
50676 Köln

www.rubicon-koeln.de

Fachdienst Migration

Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH Kartäusergasse 9-11
50678 Köln

www.diakonie-koeln.de

SOFRA – Queer Migrants e.V

Linden Straße 20 50674 Köln

sofra.colognewww.facebook.com/SofraQ ueerMigrants www.instagram.com/sofra _queer_migrants/